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5. Weitere Deutungen
 
Zwei weitere Auslassungen über den Wortstamm "dern" seien in diesem
Zusammenhang noch wiedergegeben.
 
In der vom Landratsamt für kulturgeschichtliche Bodenaltertümer in Wiesbaden herausgegebenen Schrift, 48. Jahrgang, Seite 29, heißt es in einer Abhandlung über „Die mittelalterlichen Wüstungen im Dillkreis" unter der Gemeinde Herbornseelbach:

a) Name: Dernbach,

b) Urkundliche Nennungen: 1333 Derenbach, 

c) Lage des Wohnplatzes:
  In der Nähe der Reste der Wasserburg der Adeligen von Dernbach südlich der Aar, 

d) Lage der Flur: In der Umgebung des Wohnplatzes und im Dernbachtal.
 
In den Nassauischen Annalen, dem Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung in Wiesbaden, 70.Band,1959, Seite 25, behandelt Universitätsprofessor Dr. H. Weigel aus Erlangen u.a. die vor-merowingische Zeit. Hier heißt es unter Dehrn ( 1203 Derne aus Dernaha) mit Hinweis auf Kehrein, Seite 180 usw. und unter Langen-Dernbach (879 Derembach, vielleicht von vorahd. „tegar" = „groß" abzuleiten, vergl. 1053 Degerembach, Hof im Oberlahnkreis).
 
Nach Lage der Dinge verbleibt
es also auch weiterhin bei dem status quo ante.