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3.  Unter Nassau-Dillenburg, Hessen, Katzenelnbogen  (1420- I607)

Jutta, die einzige Tochter des 1420 verstorbenen Grafen Adolph von Nassau-Diez, hatte sich 1401

mit Gottfried von Eppstein vermählt. Neben Engelbert von Dillenburg forderte sie die gesamte Erbschaft. Der hierdurch entstandene Streit wurde durch Vermittlung des Erzbischofs Otto von Trier durch einen Vergleich beigelegt.
 
Eppstein und Dillenburg blieben je zur Hälfte Eigentümer. Aus Dankbarkeit nahmen beide Grafen den Kurfürsten von Trier zu ihrem Lehnsherrn an und schufen damit den Grund für die späteren Ansprüche von Trier auf dieses Gebiet.
 
1431 wird von einem der Lahn berichtet, wie man es bis dahin noch nicht erlebt hatte. Es verursachte große Schäden in Dehrn.
 
1453 verkaufte Gottfried IX. von Eppstein mit Genehmigung des Erzbischofs Jakob von Trier die Hälfte seines Anteils an der Grafschaft, also ein Viertel, an den Grafen Philipp I. von Katzenelnbogen.
 
Damit gehörte die Grafschaft, also auch Dehrn, zur Hälfte der Grafschaft Nassau- Dillenburg, zu einem Viertel dem Grafen von Eppstein und zu einem weiteren Viertel dem Grafen von Katzenelnbogen. Mit dessen Ableben fiel sein Anteil seinem Schwiegersohn, dem Landgrafen Heinrich IV. von Hessen, zu.
 
1504 Überließ Gottfried X. von Eppstein sein Viertel seinem Vetter Eberhard IV. von Königstein. Da er ohne Nachkommen war, verkaufte er 1530 dieses Gebiet an den Grafen Wilhelm den Reichen von Nassau-Dillenburg. Hiergegen erhob Trier sofort Einspruch. Der langanhaltende Erbfolgestreit wurde durch den Frankfurter Vertrag vom 30.5.1557 beendet. Hessen trat sein Viertel an Nassau-Dillenburg ab, behielt sich jedoch Obrigkeit und Gefälle für Paß und Nachtlager in 16 Häusern im „Burgfrieden" in Dehrn vor. Dieser Zustand währte bis 1774.
Diesem neuen Landesherrn verdankte das ihm zugefallene Gebiet außerordentlich viel. Schon bald darauf hob er die Leibeigenschaft auf und erklärte alle Untertanen für frei. Die „Fronstraße" in Dehrn erinnert heute noch an diese vergangenen Zeiten.
 
Laut einer Urkunde vom 15.2.1548 verkauften die Wilhelmiten einen ihrer in Dehrn gelegenen Weinberge für 21 Gulden.
1516 - 1562 war ein Prior Friedrich Obelech von Dehrn Vorsteher des Wilhelmitenklosters in Limburg, ja sogar Provinzial der deutschen Provinz seines Ordens.
 
Trier, das immer mit neuen Forderungen kam, erhielt durch den Vertrag zu Diez vom 27.7.1564 einen großen Gebietszuwachs, darunter auch Dorf und Stift Dietkirchen. Nach Abtrennung der Gebietsteile durch den Vertrag von Diez bestand die Grafschaft Diez nur noch aus den Kirchspielen Diez, Hahnstätten, Flacht, Dauborn, Willmerod, Rennerod, Höhn, Rotzenhahn und der "Derner Zent".
 
1575 wurde diese Derner Zent mit dem Kirchspiel Dauborn für 10.000 Gulden an den Grafen Ernst von Holstein- Schaumburg verpfändet.
 
1606 starb Johann VI. "der Ältere“, ein Sohn Wilhelms des Reichen von Dillenburg. Er hinterließ fünf Söhne.
 
Entsprechend seinem Testament von Jahre 1597 entstanden jetzt fünf neue Linien:
Nassau-Siegen,
Nassau-Dillenburg,
Nassau-Beilstein,
Nassau-Hadamar und
Nassau-Diez.
 
Im Zusammenhang mit den verschiedensten Ereignissen erscheinen in der rückliegenden Zeit Namen von Schultheißen der Derner Zent, wie Henne Appel (1434), Henne von Alsbach (1442-1467), Hermann Eppelmann (1469), Johann von Radenrode (1478 -1481), Godert Hellingh (1466 - 1488), Thysse Eppelmann (1502), Johann Hellingh (1526 - 1556), Lotze von Elz (1559 - 1563), Wilhelm Kreußler (1601) und Martin Kreuseler, der vor 1610 starb.
 
Um das Jahr 1583 hören wir, dass die Heimberger in Dehrn alljährlich wechselten. Der Name Heimberger wurde allmählich durch die Bezeichnung Bürgermeister verdrängt. Durch die Teilung des Dorfes Dehrn unter verschiedene Landesherren amtierte hier auch
1583 ein hessischer Schultheiß, Johann Ellinghausen, der 1596 erneut erscheint und auch als Keller bezeichnet wird.