Willkommen auf der Webseite von und über Dehrn an der Lahn

Vortrag von Dr. Eiler am 2.6.89 im Bürgerhaus in Dehrn
 
                       Dehrn und seine frühe urkundliche Überlieferung
 
Archäologische Funde bezeugen, dass das Gebiet um Dehrn schon in vorchristlicher Zeit besiedelt war. Geographisch gehört dieser Raum zum fruchtbaren und klimatisch begünstigten Limburger Becken. Bodenfunde deuten darauf hin, dass in fränkischer Zeit ein Adelshof bestand, der den strategisch wichtigen Lahnübergang zwischen Dietkirchen und Dehrn geschützt haben dürfte.
 
Vom nahen Dietkirchen ging die Missionierung des benachbarten Lahn-, Taunus- und Westerwaldgebietes aus. Mit der Übertragung der Gebeine des Hl. Lubentius von Kobern/Mosel nach Dietkirchen im 10. Jh. wuchs die Bedeutung Dietkirchens als geistlicher Mittelpunkt der trierischen Kirche im unteren Lahngebiet. Dehrn gehörte noch im Mittelalter" zum sogenannten Archidiakonat Dietkirchen.
 
Herrschaftsrechtlich war der Raum um Limburg Bestandteil des Niederlahngaus, den die Gaugrafen von Limburg aus regierten. Das Grafengericht befand sich im Reckenforst bei Dietkirchen. Aus diesem Dietkirchener Gericht spaltete sich spätestens im 14. Jh. die Dehrner Zent ab. Die Landesherrschaft übten die Grafen von Diez aus, die 1386 im Mannesstamm ausstarben. Das Erbe war strittig, doch behielten die Grafen von Nassau und die Landgrafen von Hessen die Oberhand. Im Rahmen der nassauischen Teilungen blieb Dehrn bei Nassau-Hadamar, ab 1743 bei Nassau- Diez -(Oranien).Während der Zugehörigkeit zum Herzogtum Nassau war Dehrn Bestandteil des Amtes Limburg, bis es 1867 zum preußischen Unterlahnkreis und 1885 zum Kreis Limburg kam.
 
Die früheste urkundliche Erwähnung ist eher zufällig: Im sogenannten Oculus memorie II des Klosters Eberbach im Rheingau ist in einer Abschrift des 14. Jhs. eine Urkunde überliefert, die auf das Jahr 1197 datiert ist. Sie ist in lateinischer Sprache abgefasst und lautet in deutscher Übersetzung:
 
"Ich, Elysa, Gräfin von Schowenburg, wünsche, daß jedermann durch diese Urkunde zur Kenntnis gebracht wird, dass ich zum Lobe des Herrn und zum frommen Gedenken an meinen Gatten, den Grafen Rupert, sowie zu meinem und meiner Eltern Seelenheil meinen Grundbesitz, bestehend aus einer Wiese in Oberhadamar, der Kirche der Heiligen Jungfrau in Eberbach unversehrt, wie ich ihn besessen habe, frei übertragen habe.
 
Zu diesem Zweck war es nötig, dass die genannte Kirche beim Rückkauf dieser Wiese dem Heinrich von Dern, dem sie verpfändet war, 9 Mark und zwei weitere und ein Viertel (Mark) für die Einlösung des Zehnten zu geben. Zur Veranschaulichung dieses Geschäftes und zu größerer Sicherheit für die Zukunft habe ich diese Urkunde aufschreiben und mit meinem Siegel bekräftigen lassen. Geschehen im Jahre nach der Geburt des Herrn 1197 bei der Pforte des Klosters Eberbach in Gegenwart vieler ehrenwerter und glaubwürdiger Personen."
 
(Abdruck der lateinischen Originalurkunde bei Karl Rössel: Urkundenbuch der Abtei Eberbach im Rheingau, Bd. 2, Wiesbaden 1865, S. 397).
  
Im sogenannten Oculus memorie I des Klosters Eberbach, der zwischen 1211 und 1215 entstand, heißt es über die Güter des Klosters Eberbach in Hadamar:
 
"Im Jahre 1190 nach der Geburt des Herrn hatten Heinrich  und seine Gemahlin Guda eine Wiese in Hadamar sowie 1 1/2 Mansen an Äckern und einen kleinen Hof/ der dem Rupert gehörte."
 
(Abdruck des Originals bei Heinrich Meyer zu Ermgassen: Der Oculus Memorie ein Güterverzeichnis von 1211 aus Kloster Eberbach im Rheingau, Bd. 2, Wiesbaden 1984, S. 386).
 
Es kann als gesichert gelten, dass der in dieser Urkunde erwähnte Heinrich Frei mit dem in der Urkunde von 1197 genannten Heinrich von Dern identisch ist. Die Frei von Dehrn hatten in späterer Zeit Grundbesitz und einen Hof in Dehrn, seit dem 13. Jh. einen Teil, später die ganze Diezer Landesburg. Sie gehörten zu den edelfreien Familien und in späterer Zeit zu den angesehenen Familien der Reichsritterschaft
(siehe dazu Hellmuth Gensicke: Die Frei von Dehrn, in: Nassauische Annalen 97, 1986, S. 175-192).
 
Die Identität des Heinrich Frei mit Heinrich von Dehrn und die archäologischen Funde lassen eindeutig erkennen, dass Dehrn zweifellos älter als 800 Jahre ist, doch verdankt es erst den Frei von Dehrn das erste genau zu datierende schriftliche Zeugnis seines Namens.
 
(Dr. Klaus Eiler)